Spielordnung

TENNISCLUB SVG BLEIBURG 

SPIELORDNUNG März 2024


Für das Spieljahr 2024 wurden folgende Regelungen getroffen, um deren Einhaltung im Interesse eines geregelten Spielbetriebes ersucht wird.

1. Die Saisonbeiträge für 2024 betragen : 

      Erwachsene € 140,-- 

      Partnerkarte für 2 Personen (Partnerschaft) € 260,-- 

      Familienabo für 2 Personen mit max. 2 Kindern € 280,-- (Schüler und Studenten bis max. 20 Jahre) 

      Schüler/Lehrlinge/Studenten/Präsenzdiener (bis 24 Jahre) € 60,-- 

      Kinder unter 10 Jahre (=Volksschulkinder) zahlen keinen Beitrag und erhalten noch keinen eigenen ONLINE-Zugang. 

2. Der Saisonbeitrag ist bis längstens 15. Mai 2024 bei der Raiffeisenbank Bleiburg zur Einzahlung zu bringen oder online auf das Vereinskonto !!! ACHTUNG !!! NEUER IBAN: AT133954600001906775 (Raiffeisenbank Bleiburg) zu überweisen. Sie können auch unter dem Menüpunkt "Mitgliedschaft" auf unserer neuen Homepage (https://bleiburg.tennisplatz.info) eine Zahlungsmethode auswählen. Bis zur Einzahlung des Mitgliedsbeitrags sind sie Gastspieler mit den damit verbunden Platzgebühren. Sollten Sie bis spätestens Ende Juni Ihren Mitgliedsbeitrag nicht eingezahlt haben, werden Ihnen alle bis dato gespielten Stunden in Rechnung gestellt. 

3. Die PLATZRESERVIERUNG erfolgt über das NEUE ONLINE-System und darf frühestens 7 Tage vor Inanspruchnahme des Platzes erfolgen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre können nach 17 Uhr keine Reservierung mehr vornehmen. 

4. Die Plätze können täglich von 7:00 – 21:00 Uhr benützt werden. Wenn reservierte Stunden nicht in Anspruch genommen werden, sind diese vor der angesetzten Spielzeit wieder zu löschen. Reservierte Stunden, die nicht gelöscht wurden und die 10 Minuten nach der angesetzten Spielzeit nicht gespielt werden, sind automatisch trotz Eintragung wieder frei gegeben. An Turniertagen bleiben die Plätze für den übrigen Spielbetrieb im genannten Zeitraum gesperrt. Das Training der Mannschaften muss im Spielplan vermerkt werden. 

5. Ab 17 Uhr stehen die Plätze ausschließlich für Erwachsene oder Berufstätige zur Verfügung. Bleiben Plätze frei bzw. sind keine Stunden reserviert, so sind diese innerhalb der Benutzungsdauer (7-21 Uhr) für das Bespielen frei (auch für Jugendliche unter 16 Jahren). Ab 16 Uhr steht der Platz 5 insbesondere den Mannschaften und der Jugend fürs Training zur Verfügung. 

6. Die Platzgebühr (für Nichtmitglieder und Gastspieler) beträgt € 10,00 pro Stunde. Spielt ein Nichtmitglied mit einem Mitglied, so ist nur ein halber Platz zu bezahlen (€ 5,00 pro Stunde). Beim Doppel erfolgt die Aufteilung der Platzgebühr durch vier. Nichtmitglieder und Gastspieler müssen die Platzgebühr vor Ort an den offenen Kantinenzeiten (10-12 Uhr und 17-22 Uhr) bezahlen., oder haben jederzeit die Möglichkeit den Betrag auf unser Vereinskonto zu überweisen (Raika Bleiburg !!! ACHTUNG !!! NEUER IBAN: AT133954600001906775).

7. Die Benützung der Plätze ist nur mit TENNISSCHUHEN gestattet. Normale Turn-, Jogging- oder Leichtatlethikschuhe sind nicht zulässig. Die SpielerInnen sollten für den Tennissport geeignete Kleidung tragen. Der Platz muss freigegeben und spielfähig sein.

8. Die Benützung der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr! Eltern haften für ihre Kinder! 

9. Nach Benützung der Tennisplätze sind diese mit den dafür vorgesehenen Geräten abzuziehen. Bei heißem Wetter und trockenen Plätzen muss der Platz ganzflächig vor und nach dem Spielbeginn beregnet werden.

10. Alle Platz- und Kabineneinrichtungen sind schonendst zu behandeln. 

11. Die Mitnahme von alkoholischen Getränken und das Rauchen auf den Tennisplätzen ist im Hinblick auf ein gutes Vorbild für die Jugend untersagt und tunlichst zu vermeiden. 

12. Diverse Utensilien (Gläser, Deckel, Balldosen, usw.) dürfen nicht am Tennisplatz hinterlassen werden. 

13. An alle TennispielerInnen richtet sich die Bitte, die reibungslose Abwicklung des Spielbetriebes durch Disziplin und gegenseitige Rücksichtnahme zu erleichtern. 

14. Die Vereinsleitung macht alle Autofahrer darauf aufmerksam, dass sich der Parkplatz beim Grenzlandheim befindet. 

15. DEN ANORDNUNGEN DES PLATZWARTES IST UNBEDINGT FOLGE ZU LEISTEN! 

16. Änderungen der Spielordnung bleiben der Vereinsleitung jederzeit vorbehalten.

17. Mit dem Erwerb der Saisonkarte bzw. Bezahlung der Platzgebühr unterwirft sich der Benutzer (die Benutzerin) den obenstehenden Bestimmungen.

DER VORSTAND 

TENNISCLUB SVG BLEIBURG