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Österreich öffnet wieder - Das sind die neuen Corona-Regeln für den Sport ab 19. Mai

Die meisten Sportarten dürfen in ihrer ursprünglichen Art ohne große Einschränkungen ausgeübt werden. Voraussetzung für das Betreten nicht öffentlicher Sportanlagen ist allerdings der "Nachweis einer geringen epidemologischen Gefahr". Die Infektionszahlen gehen zurück, die Welt des Sports ist in diesen herausfordernden Zeiten auf dem Weg zur Normalität.

Österreich öffnet wieder - Das sind die neuen Corona-Regeln für den Sport ab 19. Mai

Auszug aus dem Österreichischen Tennisverband:

Die aktuelle Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass im Tennis Einzel und Doppel im herkömmlichen Sinn, Turniere sowie das Gruppentraining Indoor und Outdoor ab 19. Mai möglich sein werden. Somit können u. a. die Mannschaftsmeisterschaften Allgemeine Klasse und Senioren in allen Bundesländern ebenso starten wie die Bundesliga Allgemeine Klasse und Senioren.

Das Gesundheitsministerium setzt in dieser Verordnung bis 30. Juni weiters fest, dass die Voraussetzung für das Betreten der nicht öffentlichen Sportstätten in allen Sparten der Sportwelt der "Nachweis einer geringen epidemologischen Gefahr" ist. Das bedeutet, dass man auch die Tennisanlagen nur betreten darf, wenn man getestet, geimpft oder genesen (3G-Regel) ist. Selbsttests auf der Anlage werden ebenso wie Schultests anerkannt, bei Kindern unter 10 Jahren entfällt dieser Nachweis. Durch die 3G-Regel wird der Besuch der Restaurants und die Nutzung der Nassräume und Duschen in den Vereinen wieder möglich.

WICHTIG für ALLE Mitglieder und Gastspieler des TC SVG Marko Wohnen BLEIBURG:

Die Kontrolle / Haftung liegt hier beim Betreiber der Anlage, also in unserem Fall beim Verein bzw. dem Vorstand.

WIR HOFFEN DAHER auf EURE MITHILFE und MITARBEIT und wollen dies bis auf weiteres wie folgt handhaben:

- Der Spieler/Die Spielerin, der/die die BUCHUNG im elektronischen Reservierungssystem vornimmt ist dafür verantwortlich, dass er/sie und alle MitspielerInnnen auf dem reservierten PLATZ und auf der gesamten TENNIS-ANLAGE die 3G-Regel einhalten! 

- Bei eingetragenen ABOs oder Trainings ist die Ansprechperson der ABO- bzw. der Trainingsbuchung für die 3G-Regel verantwortlich!

Bei etwaigen Fragen könnt ihr euch gerne an ein Vorstandsmitglied oder den CORONA-Beauftragten (Hans-Jörg Micheu) wenden!

Viel Spaß auf den Courts!

Bleibt GESUND!


VERHALTENSREGELN:

Covid-19 Maßnahmenkatalog AUSFÜHRLICH zum NACHLESEN.pdf

User ImageHans-Jörg Micheu, 18. Mai 2021